Nachrichten aus dem DBG
WK I-Team gewinnt Endspiel gegen das MGB
Toller Erfolg für unsere Aktion "Du bist wunderbar"
Projektkurs in der Sportschule Wedau
Der ehemalige Schulleiter Alois Dautzenberg ist verstorben
Schulministerin Dorothee Feller ehrt Pilot-Schulen in Düsseldorf
Abiturklausuren und Taschenrechner
Landesfinale erreicht
Tischtennis-Mädchen spielen 2026 um den Einzug ins Bundesfinale
Halbfinale in drei Altersklassen erreicht
Sporthelfer gestalten Pausen in der Turnhalle
Technik LK erhält Startfinanzierung zum VDE-Technikpreis
Schach, Radfahren, Tischkickern
Blockseminar für Neuntklässler
DBG ist MINT-freundliche Schule
Ein rot-weisser Abend am DBG mit Buchpräsentation, Musik und Talk
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Eltern sollten die Schule (Sportlehrer/Sportlehrerin) über besondere gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen ihres Kindes (z.B. Herzfehler, Allergien, Asthma, etc.) sowie bei und nach Infektionen (z.B. Grippe) schriftlich informieren. Dadurch kann die Sportlehrkraft die Übungsintensität auf das Kind abstimmen und die richtige gesundheitliche Betreuung vornehmen.
Eine längerfristige oder dauernde Freistellung sollte nach Möglichkeit auf bestimmte Übungen oder Belastungsformen begrenzt werden. Die SchülerInnen nehmen am Sportunterricht teil, soweit es die Art ihrer Sportunfähigkeit zulässt. Für SchülerInnen, die vorübergehend vom Sportunterricht freigestellt sind, besteht Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheitspflicht bezieht sich auch auf sogenannte „Randstunden“. Der Schwimmunterricht ist davon nicht ausgenommen.
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Dauer der Freistellung |
Genehmigungsinstanz |
Ärztliches Attest |
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bis zu 1 Woche |
Sportlehrer/in |
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mehr als 1 Woche bis zu 2 Monate |
Sportlehrer/in |
erforderlich |
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mehr als 2 Monate |
Sportlehrer/in Schulleiter/in |
erforderlich |
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generelle Freistellung |
Schulleiter/in |
erforderlich |