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Technikkurse wollen beim JuniorING hoch hinaus
 

EF schwingt das Tanzbein

Kooperation mit der Tanzschule Jöhri wird fortgesetzt
 

So schmeckt der Sommer

Eiswagen überrascht Unterstufenchor
 

Abi-Gag 2025

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Juniorwahl 2025

Ehrung für Wahlhelfer

 

Teamtraining

Klassen 6 im Emil-Frick-Haus

 

Begabtenförderung

Frühstudenten ausgezeichnet

 

Die April-Ausgabe des Schulfensters ist online

Nachrichten aus dem DBG
 

Im Trainingsbergwerk Recklinghausen

7. Exkursion der AG Geschichte
 

Newcomer des Jahres

Funke Medien Gruppe berichtet über DBG-Trampolinturner
 

Touch Tomorrow

Ein Spezial-LKW bringt die Zukunft ans DBG
 

Die Spuren der Menschheit

Besuch im Neanderthal-Museum
 

Exkursion "Vogelsang"

Q2 Pädagogik in der Eifel
 

Juniorwahl zur Bundestagswahl 2025

So wählte das DBG
 

"Schule ist In"

Trainingswoche der EF
 

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You are here: FächerSPORTEntschuldigungspraxis

Entschuldigungspraxis und Befreiung vom Sportunterricht

Eltern sollten die Schule (Sportlehrer/Sportlehrerin) über besondere gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen ihres Kindes (z.B. Herzfehler, Allergien, Asthma, etc.) sowie bei und nach Infektionen (z.B. Grippe) schriftlich informieren. Dadurch kann die Sportlehrkraft die Übungsintensität auf das Kind abstimmen und die richtige gesundheitliche Betreuung vornehmen.

Eine längerfristige oder dauernde Freistellung sollte nach Möglichkeit auf bestimmte Übungen oder Belastungsformen begrenzt werden. Die SchülerInnen nehmen am Sportunterricht teil, soweit es die Art ihrer Sportunfähigkeit zulässt. Für SchülerInnen, die vorübergehend vom Sportunterricht freigestellt sind, besteht Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheitspflicht bezieht sich auch auf sogenannte „Randstunden“. Der Schwimmunterricht ist davon nicht ausgenommen.

 

Dauer der Freistellung

           Genehmigungsinstanz

Ärztliches Attest

bis zu 1 Woche

Sportlehrer/in

---

mehr als 1 Woche bis zu 2 Monate

Sportlehrer/in

erforderlich

mehr als 2 Monate

Sportlehrer/in

Schulleiter/in

erforderlich

generelle Freistellung

Schulleiter/in

erforderlich