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Neuigkeiten

Die Oktober-Ausgabe des Schulfensters ist online

Nachrichten aus dem DBG
 

Padders Event 2025

Ein rot-weisser Abend am DBG mit Buchpräsentation, Musik und Talk
 

DBG ist Nachhaltig

Auszeichnung im Essener Rathaus
 

Der Fluch des Ödipus

Videoprojekt Latein
 

Abi-Jubiläum

Abiturjahrgänge 1985, 2005 und 2015 feierten ein Wiedersehen
 

Sextanertag

Schulrallye begeistert die neuen 5-Klässler
 

Erfolge bei DELF-Prüfungen

Französische Sprachzertifikate

 

Unterstufenchor on tour

Doppeleinsatz vor den Sommerferien
 

Hand in Hand in Pension

Abschied vom Schuldienst
 

Nur Mut!

Verabschiedung des Abiturjahrgangs 2025
 

Exkursionen

Vom schönsten Dach des Ruhrgebiets und der Suche nach der Varusschlacht
 

Wandertag

Impressionen

 

Deutscher Meister im Schach

Mykola Korchynski holt den Titel in der U16
 

Wir sind doch nicht aus Zucker!

DBG-Chor im Altersheim

 

Stargast beim Chor

Fug begeistert mit "Sommerhit"
 

Ältere Nachrichten...

 

You are here: FächerSPORTEntschuldigungspraxis

Entschuldigungspraxis und Befreiung vom Sportunterricht

Eltern sollten die Schule (Sportlehrer/Sportlehrerin) über besondere gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen ihres Kindes (z.B. Herzfehler, Allergien, Asthma, etc.) sowie bei und nach Infektionen (z.B. Grippe) schriftlich informieren. Dadurch kann die Sportlehrkraft die Übungsintensität auf das Kind abstimmen und die richtige gesundheitliche Betreuung vornehmen.

Eine längerfristige oder dauernde Freistellung sollte nach Möglichkeit auf bestimmte Übungen oder Belastungsformen begrenzt werden. Die SchülerInnen nehmen am Sportunterricht teil, soweit es die Art ihrer Sportunfähigkeit zulässt. Für SchülerInnen, die vorübergehend vom Sportunterricht freigestellt sind, besteht Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheitspflicht bezieht sich auch auf sogenannte „Randstunden“. Der Schwimmunterricht ist davon nicht ausgenommen.

 

Dauer der Freistellung

           Genehmigungsinstanz

Ärztliches Attest

bis zu 1 Woche

Sportlehrer/in

---

mehr als 1 Woche bis zu 2 Monate

Sportlehrer/in

erforderlich

mehr als 2 Monate

Sportlehrer/in

Schulleiter/in

erforderlich

generelle Freistellung

Schulleiter/in

erforderlich