Nachrichten aus dem DBG
Ein rot-weisser Abend am DBG mit Buchpräsentation, Musik und Talk
Auszeichnung im Essener Rathaus
Videoprojekt Latein
Abiturjahrgänge 1985, 2005 und 2015 feierten ein Wiedersehen
Schulrallye begeistert die neuen 5-Klässler
Französische Sprachzertifikate
Unterstufenchor on tour
Doppeleinsatz vor den Sommerferien
Abschied vom Schuldienst
Verabschiedung des Abiturjahrgangs 2025
Vom schönsten Dach des Ruhrgebiets und der Suche nach der Varusschlacht
Impressionen
Mykola Korchynski holt den Titel in der U16
DBG-Chor im Altersheim
Stargast beim Chor
Fug begeistert mit "Sommerhit"
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Eltern sollten die Schule (Sportlehrer/Sportlehrerin) über besondere gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen ihres Kindes (z.B. Herzfehler, Allergien, Asthma, etc.) sowie bei und nach Infektionen (z.B. Grippe) schriftlich informieren. Dadurch kann die Sportlehrkraft die Übungsintensität auf das Kind abstimmen und die richtige gesundheitliche Betreuung vornehmen.
Eine längerfristige oder dauernde Freistellung sollte nach Möglichkeit auf bestimmte Übungen oder Belastungsformen begrenzt werden. Die SchülerInnen nehmen am Sportunterricht teil, soweit es die Art ihrer Sportunfähigkeit zulässt. Für SchülerInnen, die vorübergehend vom Sportunterricht freigestellt sind, besteht Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheitspflicht bezieht sich auch auf sogenannte „Randstunden“. Der Schwimmunterricht ist davon nicht ausgenommen.
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Dauer der Freistellung |
Genehmigungsinstanz |
Ärztliches Attest |
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bis zu 1 Woche |
Sportlehrer/in |
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mehr als 1 Woche bis zu 2 Monate |
Sportlehrer/in |
erforderlich |
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mehr als 2 Monate |
Sportlehrer/in Schulleiter/in |
erforderlich |
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generelle Freistellung |
Schulleiter/in |
erforderlich |