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Neuigkeiten

Hand in Hand in Pension

Abschied vom Schuldienst
 

Die Juli-Ausgabe des Schulfensters ist online

Nachrichten aus dem DBG
 

Nur Mut!

Verabschiedung des Abiturjahrgangs 2025
 

Exkursionen

Vom schönsten Dach des Ruhrgebiets und der Suche nach der Varusschlacht
 

Wandertag

Impressionen

 

Deutscher Meister im Schach

Mykola Korchynski holt den Titel in der U16
 

Wir sind doch nicht aus Zucker!

DBG-Chor im Altersheim

 

Stargast beim Chor

Fug begeistert mit "Sommerhit"
 

Provinzsportfest 2025 – Fußball, Tischtennis und mehr

Spaß, Gemeinschaft, Don-Bosco-Spirit

Hoch hinaus

Doppelerfolg im Landesfinale Schüler.ING
 

Unvergleichlich und unvergessen

Verona-Austausch 2025
 

Salesianische Sportspiele

Antwerpen 2025

 

Landesfinale erreicht

Technikkurse wollen beim JuniorING hoch hinaus
 

EF schwingt das Tanzbein

Kooperation mit der Tanzschule Jöhri wird fortgesetzt
 

So schmeckt der Sommer

Eiswagen überrascht Unterstufenchor
 

Ältere Nachrichten...

 



Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium in der Schule.

An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Die Schulkonferenz hat bis zu 1000 Schülern 18 Mitglieder. Mitglieder der Schulkonferenz an Schulen mit Sekundarstufe I und II sind Vertreter der Lehrer, Eltern und der Schüler im Verhältnis:

Lehrer  Eltern  Schüler

 2     :     1     :      1


Lässt sich die Zahl der Vertreter der Eltern und Schüler nicht nach diesem Verhältnis aufteilen, so erhöht sich die Zahl der Mitglieder der Schulkonferenz bis zu der Zahl, die im Verhältnis der Zahlen aufteilbar ist:

Die Schulkonferenz setzt sich wie folgt zusammen:

Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Schulleiters den Ausschlag.

Die Vertreter der Lehrer werden von der Lehrerkonferenz; die Vertreter der Eltern von der Schulpflegschaft und die Vertreter der Schüler vom Schülerrat für die Dauer eines Schuljahres gewählt.

Die Vertreter der Eltern bestehen aus dem Schulpflegschaftsvorstand und weiteren gewählten Teilnehmers aus der Schulpflegschaft.

Die Schulkonferenz berät
und entscheidet die Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend die Eltern betreffen. Sie kann die Schule betreffende Angelegenheiten erörtern und Vorschläge unterbreiten, insbesondere...


(aus der MIWO der Deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos).

Hier geht es ergänzend zu Allgemeinen Informationen der Schulmitwirkung, denen unsere MIWO allerdings voransteht.