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Klassen-, Jahrgangsstufenpflegschaft

 

Die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern. Dazu gehört der Informations- und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Mitglieder der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaften sind die Eltern der Schüler der Klasse, mit beratender Stimme der Klassenlehrer bzw. Jahrgangsstufenleiter.

Die Pflegschaften wählen aus dem Kreis der Eltern mit dem Beginn des Schuljahres für dessen Dauer einen Vorsitzenden und den Stellvertreter.

Die Pflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse bzw. Jahrgangsstufe beteiligt. Sie berät Angelegenheiten, die die Klasse bzw. Jahrgangsstufe betreffen.

Die Eltern haben für jeden von ihnen vertretenden Schüler eine Stimme.

Der Schulleiter und die übrigen Lehrer der Klasse bzw. Jahrgangsstufe sind berechtigt, an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.