...auch für vier Lehrkräfte
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Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium in der Schule.
An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Die Schulkonferenz hat bis zu 1000 Schülern 18 Mitglieder. Mitglieder der Schulkonferenz an Schulen mit Sekundarstufe I und II sind Vertreter der Lehrer, Eltern und der Schüler im Verhältnis:
Lässt sich die Zahl der Vertreter der Eltern und Schüler nicht nach diesem Verhältnis aufteilen, so erhöht sich die Zahl der Mitglieder der Schulkonferenz bis zu der Zahl, die im Verhältnis der Zahlen aufteilbar ist:
Die Schulkonferenz setzt sich wie folgt zusammen:
Elternvertreter der Schulkonferenz 2020/2021
Elternvertreter Klasse
1. Thorsten Flügel Q2
2. Könen, Michael Q1
3. Soballa, Roland EF
4. Frank, Andreas 9
5. Borg, Svenja
In der Gruppe der Lehrer ist der Schulleiter geborenes Mitglied der Schulkonferenz, im Falle seiner Verhinderung sein ständiger Vertreter. Bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag.
Als Vertreter des Trägers hat der Direktor des Salesianerhauses zusätzlich Sitz und Stimme in der Schulkonferenz.
Die Vertreter der Lehrer werden von der Lehrerkonferenz; die Vertreter der Eltern
von der Schulpflegschaft und die Vertreter der Schüler vom Schülerrat für die Dauer eines Schuljahres gewählt.
Die Vertreter der Eltern müssen nicht der Schulpflegschaft angehören.
Die Schulpflegschaft wählt eine der Zahl der Vertreter gleiche Anzahl von Stellvertretern in festzulegender Reihenfolge.
Die Schulkonferenz berät:
Die Schulkonferenz entscheidet:
Die Schulkonferenz schlägt vor:
Die Schulkonferenz gibt Anregungen:
(aus der MIWO der Deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos)