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Auslandsaufenthalte in der Oberstufe
Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Möglichkeit, einen Teil ihrer Schulzeit im Ausland zu verbringen. Ein solcher Aufenthalt bietet die Chance, eine neue Kultur kennenzulernen, Sprachkenntnisse zu vertiefen und wertvolle persönliche Erfahrungen zu sammeln.
Ein Auslandsaufenthalt ist an unserer Schule in der Regel während der Einführungsphase (EF) vorgesehen. Dabei kann ein Aufenthalt von einem halben bis zu einem ganzen Schuljahr in einem anderen Land absolviert werden.
Genehmigung und Organisation
Für einen Auslandsaufenthalt ist eine Genehmigung und Beurlaubung durch die Schule erforderlich. Diese erfolgt nach einem Beratungsgespräch mit Frau Lange, der Oberstufenkoordinatorin.
Während des Aufenthalts im Ausland können die Schülerinnen und Schüler die Fächer frei wählen. Die dort belegten Fächer werden nicht auf die Oberstufe an unserer Schule angerechnet. Am Ende des Auslandsaufenthalts muss jedoch eine Schulbescheinigung der besuchten Schule vorgelegt werden.
Rückkehr in die Oberstufe
Je nach Dauer des Aufenthalts gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für den Wiedereinstieg:
- Aufenthalt im ersten Halbjahr der EF:
Die Schülerin oder der Schüler kehrt zum zweiten Halbjahr der EF zurück und setzt die Einführungsphase regulär fort.
- Aufenthalt im zweiten Halbjahr oder im gesamten Schuljahr der EF:
In der Regel wird die Einführungsphase nach der Rückkehr wiederholt.
Diese Wiederholung wird nicht auf die maximale Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet.
Besondere Regelungen
In Ausnahmefällen kann bei sehr leistungsstarken Schülerinnen und Schülern ein Antrag auf Vorversetzung gestellt werden. Über einen solchen Antrag entscheidet die Zeugniskonferenz am Ende des Schuljahres nach Beratung durch die Lehrkräfte.