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Handlungskonzept Corona |
Liebe Schulgemeinde,
im Folgenden möchten wir Ihnen / euch noch einmal eine Kurzfassung des „Handlungskonzepts Corona“, wie es an unserer Schule bis auf Weiteres gilt, an die Hand geben.
Wir bitten die Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz weiterhin zu beachten, dazu zählt besonders das freiwillige Tragen einer medizinischen oder FFP-2 Maske in den Innenräumen.
Ein Schulbesuch sollte nur stattfinden, wenn Symptomfreiheit vorliegt.
Falls Corona-Symptome vorliegen, bitten wir darum, Tests auf freiwilliger Basis bereits im häuslichen Umfeld durchzuführen. Dafür erhält jede Schülerin / jeder Schüler im Laufe der nächsten Zeit fünf Antigenselbsttests pro Monat.
Falls ein positives Testergebnis vorliegt, besteht die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test zu unterziehen. Eine „Freitestung“ kann nach fünf Tagen erfolgen. Dafür ist ebenfalls ein negativer „Bürgertest“ verpflichtend. Ohne „Freitestung“ ist die Rückkehr in die Schule nach zehn Tagen wieder möglich.
Bitte denken Sie daran bei einer Erkrankung und bei einer Rückkehr an die Schule / „Freitestung“ immer das Sekretariat und den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin zu informieren.
Viele Grüße
Lothar Hesse und Katleen Berger
Zuletzt geändert am: 25.08.2022 um 11:47
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