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„Stäbchen rein, Spender sein“

Spenderkartei der DKMS am DBG

 

Verona-Austausch

Videos der italienischen Schüler

 

Schülerstipendium für Mohammed Al Ahmed

Hildegard-Topel-Stiftung
 

Erdbebenhilfe

Kuchenverkauf und Unternehmensspende
 

Wettbewerb HEUREKA

Mensch und Natur 2022

 

FSJ auf den Philippinen (II)

Fortsetzung des Interviews
 

FSJ auf den Philippinen (I)

Interview mit Linus Mlekuz-Vencelj
 

Bildungspartnerschaft mit dem HdEG/Stadtarchiv Essen

Exkursionen und Geschichtsprojekte folgen
 

"Hände weg vom Ruhrgebiet"

Geschichts-AG besucht Sonderausstellung im Ruhrmuseum
 

Veni vidi vici

Latein-Vokabelwettbewerb
 

Jung und Alt gemeinsam kreativ

Kunstprojekt im AWO-Seniorenheim
 

Tag des sozialen Engagements

Lasst euch von Don Bosco bewegen
 

Experimentieren im DLR School Lab

Neuntklässler an der TU Dortmund

 

Schlaue Mathematikerinnen

OB Thomas Kufen zeichnet Don-Bosco-Schülerinnen aus
 

Reise ins Heilige Land 2023

Rückblick
 

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Klassen-, Jahrgangsstufenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern. Dazu gehört der Informations- und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Mitglieder der Klassenpflegschaften sind die Eltern der Schüler der Klasse, mit beratender Stimme der Klassenlehrer und ab Klasse 7 der Klassensprecher und sein Stellvertreter.

Mitglieder der Jahrgangsstufenpflegschaft sind die Eltern aller Schüler der Jahrgangsstufe einschließlich der Eltern der volljährigen Schüler; mit beratender Stimme der Jahrgangsstufenleiter und der Jahrgangsstufensprecher, sein Stellvertreter und die weiteren Schülervertreter.

Die Pflegschaften wählen aus dem Kreis der Eltern mit dem Beginn des Schuljahres für dessen Dauer einen Vorsitzenden und den Stellvertreter.

Die Pflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse/Jahrgangsstufe beteiligt. Sie berät diesbezüglich mit Ausnahme der Leistungsbeurteilung insbesondere über: 

  1. Art und Umfang der Hausaufgaben
  2. Durchführung der Leistungsüberprüfungen
  3. Einrichtung freiwilliger AGs
  4. Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
  5. Veranstaltungen der Schulseelsorge
  6. Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten

Die Pflegschaft entscheidet über folgende Angelegenheiten: 

  1. Zustimmung zu Entscheidungen der Klassenkonferenz/Jahrgangsstufenkonferenz über die Erziehungsarbeit   
  2. Vorschläge der Klasse/Jahrgangsstufe zu Klassen-/Jahrgangsfahrten
  3. Zustimmung zum Schüleraustausch ganzer Klassen/Jahrgangsstufen
  4. Beschaffung von Lernmitteln außerhalb der Lernmittelfreiheit
  5. Erhebung eines Einspruchs bei der Schulkonferenz wegen Einführung/Abschaffung von Lernmitteln

Die Eltern haben für jeden von ihnen vertretenden Schüler eine Stimme.

Der Schulleiter und die übrigen Lehrer der Klasse/Jahrgangsstufe sind berechtigt, an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.